Verhaltensprüfung
Maulkorb- und Leinenbefreiung
Als anerkannte Sachverständige/ sachverständigen Stelle darf die Verhaltensprüfung zur Maulkorb- und Leinenbefreiung
bei mir abgelegt werden.
Dies gilt für Hunde bestimmter Rassen (§10 LHundG NRW)
Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen von von übersteigerter aggressiver Reaktionen des Hundes, die sich in gefährlicher Art und Weise auf Mensch und Tier auswirken können.
Die Prüfung umfasst verschiedene Elemente aus Begebenheiten, u.a. des alltäglichen Lebens.
Es wird aber auch speziell der Grundgehorsam mit- und ohne Ablenkung abgefragt.
Darüber hinaus müssen mit dem Hund verschiedene Situationen durchlaufen werden, in denen das Verhalten des Hundes überprüft wird.
- Verhalten gegenüber Personen in Bewegung
- Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Begebenheiten
- Verhalten des Hundes bei Konfrontation mit Geräuschen
- Verhalten im Straßenverkehr oder vergleichbare Situation
- Verhalten bei Begegnungen mit anderen Hunden
- Verhalten des angebundenen Hundes ohne Halter/in in einer Begegnungssituation mit fremden Hunden und Personen
Der zu prüfende Hund muss mindestens 24 Monate alt sein.