Sachverständige
Nach LHundG NRW
Ich bin durch das LANUV NRW (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrheinwestfalen) anerkannte Sachverständige zur
-Erteilung von Sachkundebescheinigungen
für Hunde bestimmter Rassen (nach §10 Abs.3 LHundG)
für große Hunde (sog. 40/20er Hunde = 40cm hoch, 20kg schwer) nach §11 Abs.3 LHundG
und
- zur Durchführung von Verhaltensprüfungen
für Hunde bestimmter Rassen (nach §10 A bs. 2 LHundG NRW)
Als anerkannte Sachverständige bin ich berechtigt, Verhaltensprüfungen zur Befreiung vom Anlein- und Maulkorbzwang für Hunde bestimmter Rassen und/oder Sachkundeprüfungen für Halter von großen Hunden oder Hunden bestimmter Rassen durchzuführen.
Diese Prüfungen sind den Prüfungen eines amtlichen Tierarztes gleichwertig.
Hunde bestimmter Rassen nach §10 Abs.1 LHundG NRW
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastino Espaniol
- Mastino Napolitano
- Fila de Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
...sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
Vorbereitung auf die Maulkorb- und Leinenbefreiung
§3 gefährliche Hunde
- Pittbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
... und deren Kreuzung untereinander sowie mit anderen Hunden.
Hunde nach LHundG §3 (gefährliche Hunde)
müssen den großen Sachkundenachweiß sowie die Verhaltensprüfung/ Wesentest für die Maulkorb- und Leinenbefreiung bei einem amtlichen Tierarzt ablegen.
Es empfiehlt sich an einem Training teilzunehmen, welches speziell auf die Vorbereitung auf die Prüfung ausgelegt ist teilzunehmen.
Bei mir kannst du mit deinem Hund nach §3 und §10 LHundG NRW an einem Vorbereitungskurs für die Maulkorb- und Leinenbefreiung teilnehmen.