Sachkundenachweis
Gemäß Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) benötigen Besitzer großer Hunde (sog. 40/20er Hunde = 40cm hoch, 20Kg schwer) nach §11 Abs.3 des LHundG NRW als auch Besitzer von Hunden bestimmter Rassen nach §10 Abs.3 LHundG NRW einen Sachkundenachweis, der beim zuständigen Ordnungsamt vorzulegen ist.
Die Prüfung ist eine theoretische Abfrage in Form eines Multiple-Choice-Tests aus dem Fragenkatalog der Tierärztekammer Westfalen Lippe.
Der Sachkundetest beinhaltet mindestens 30 Fragen aus den Bereichen:
- Welpenkauf und -aufzucht
- Haltung, Pflege, Gesundheit und Ernährung
- Sozialverhalten, Ausdrucksformen des Hundes
- Beurteilen typischer Gefahrensituationen
- Hunde in der Öffentlichkeit und im Recht
Beide Sachkundenachweise können bei mir abgelegt werden.
Termine zur Prüfung erfolgen nach Absprache.